12.000 Dollar Preisgeld klingen verlockend, aber was wenn man tatsächlich gewinnt? Nun, dann warnt bereits jetzt der Bund Deutscher Grafik-Designer vor den Fallstricken der Verträge, die man laut den Contestrichtlinien zu unterzeichnen hat. So kann es etwa passieren, das eine Klage gegen den Social Bookmarker (was das spätere Logo betrifft) direkt an den Urheber durchgereicht wird – samt Gerichtskosten versteht sich.
Und würde man sich auf die nicht gerade aktuellen Meldungen des BDG verlassen, so würde man kaum Erfahren das sich das bereits geändert hat. Aber mal im ernst: Wer ließt sich schon die AGB durch?